NL_01_2021 Rechtliches

CreaCanis im rechtlichen Kontext

CreaCanis liegen Mensch und Hund und deren harmonisches Miteinander stets am Herzen – aus diesem Grund haben wir auch rechtliche Entwicklungen betreffend Hundehaltung und Hundetraining immer im Blick.

In letzter Zeit gab es für unsere Rechtsabteilung zwei Gelegenheiten, in diesem Zusammenhang in Österreich tätig zu werden.

Stellungnahme zum Oberösterreichisches Hundehaltegesetz

Zum einen beteiligten wir uns am Begutachtungsverfahren zur Novelle des Oberösterreichischen Hundehaltegesetzes mittels einer Stellungnahme.  Der Entwurf sah eine Rasseliste sowie für die gelisteten Rassen eine permanente Maulkorb- und Leinenpflicht vor.

Wie einige andere Hundeschulen und Trainergemeinschaften vertreten wir den Standpunkt, dass diese Maßnahme dem Tierschutzgesetz § 1 diametral entgegensteht. Darüber hinaus ist es wissenschaftlich herrschender Konsens, dass eine rassespezifische Gefährlichkeit nicht existiert. Mit einer permanenten Leinen- und Maulkorbpflicht für bestimmte Rassen wird überdies lediglich ein Symptom bekämpft, nicht aber die Wurzel.

Der Hund ist letztlich ein Abbild seines Umfelds, weshalb in der Regel nur eine eingehende Unterweisung jener Bezugspersonen, die mit ihm zusammenleben, nachhaltig dem Ziel dienen kann Beißunfälle – und nicht nur bei bestimmten, willkürlich gelisteten Rassen – zu vermeiden. In rechtlicher Hinsicht bestehen gegen die Ausgrenzung von Hunden nur aufgrund ihrer Rasse insofern Bedenken, als damit auch deren Halter unabhängig von Kenntnisstand und Fähigkeiten undifferenziert „über einen Kamm geschoren“ werden.

Unsere Stellungnahme floss ins Begutachtungsverfahren ein und trug mit dazu bei, dass von der Rasseliste Abstand genommen und der Fokus des Gesetzes auf die Ausbildung von Hund und Halter verlagert wurde.

Gutachten zum Gruppentraining trotz coronabedingter Einschränkungen

Zum anderen setzen wir uns derzeit dafür ein, dass trotz der coronabedingten Einschränkung auf Einzeltrainings das Gruppentraining in Kleingruppen wieder gestattet wird, zumal es vor allem für die Sozialisierung von Welpen und Junghunden sowie im Verhaltenstraining unabdingbar ist, dass diese unter fachkundiger Anleitung mit anderen Hunden in Kontakt kommen.

Ein von unserer Gesellschafterin Mag. Martina Bacher gemeinsam mit der kynologischen Sachverständigen Yvonne Adler verfasstes Gutachten, das auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eines solchen Gruppentrainings eingeht, fand bereits seinen Weg ins zuständige Ministerium.

Auch wenn die Entscheidung noch aussteht, hoffen wir auf ein positives Ergebnis – für das Wohl und die Sicherheit von Mensch und Hund.

Mag. Martina Bacher